Hinweisgeberschutzsystem: Whistleblower- und Beschwerde-Hotline
Jedes Unternehmen in Deutschland, mit mehr als 50 Beschäftigten, wird demnächst gesetzlich verpflichtet sein, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten und zu unterhalten.
Um diese gesetzliche Auflage in ein für das Unternehmen sinnvolle und nützliche Maßnahme umzuwandeln, richtet die LCC GmbH eine auf den Kunden individualisierte Whistleblower-Hotline (Anonym) und Beschwerde-Hotline (offene Kommunikation) auf dem LCC-Server ein und betreibt und betreut diese verantwortlich für den LCC-Kunden.
Sofern beauftragt, wird eine auf den Kunden individualisierte Whistleblower-Hotline (Anonym) und Beschwerde-Hotline (offene Kommunikation) auf dem LCC-Server eingerichtet und von der LCC für den LCC-Kunden betrieben und betreut. Hierdurch erfolgt die Übernahme der demnächst, für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, gesetzlich verpflichtenden Einrichtung[1] eines Hinweisgeberschutzsystems (Whistleblower-Tool) als LCC-Full-Service gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und LkSG mit Einrichtung und Betrieb einer sicheren und geschützten Plattform, individualisiertem Unternehmenslink und Bearbeitung eingehender Meldungen durch juristische Experten.
[1]
Das Bundeskabinett hat den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, am 27.7.2022 beschlossen.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0727_Hinweisgeberschutz.html
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