Hinweisgeberschutzsystem: Whistleblower- und Beschwerde-Hotline


Jedes Unternehmen in Deutschland, mit mehr als 50 Beschäftigten, wird demnächst gesetzlich verpflichtet sein, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten und zu unterhalten.


Um diese gesetzliche Auflage in ein für das Unternehmen sinnvolle und nützliche Maßnahme umzuwandeln, richtet die LCC GmbH eine auf den Kunden individualisierte Whistleblower-Hotline (Anonym) und Beschwerde-Hotline (offene Kommunikation) auf dem LCC-Server ein und betreibt und betreut diese verantwortlich für den LCC-Kunden.



Sofern beauftragt, wird eine auf den Kunden individualisierte Whistleblower-Hotline (Anonym) und Beschwerde-Hotline (offene Kommunikation) auf dem LCC-Server eingerichtet und von der LCC für den LCC-Kunden betrieben und betreut. Hierdurch erfolgt die Übernahme der demnächst, für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, gesetzlich verpflichtenden Einrichtung[1] eines Hinweisgeberschutzsystems (Whistleblower-Tool) als LCC-Full-Service gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und LkSG mit Einrichtung und Betrieb einer sicheren und geschützten Plattform, individualisiertem Unternehmenslink und Bearbeitung eingehender Meldungen durch juristische Experten.


[1] Das Bundeskabinett hat den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, am 27.7.2022 beschlossen. https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0727_Hinweisgeberschutz.html

 


Im Detail:

  • Übernahme der verantwortlichen unternehmerischen Pflichten des Auftraggebers durch Einrichtung und Betrieb einer auf den Kunden individualisierten Whistleblower-Hotline (Anonym) und Beschwerde-Hotline (offene Kommunikation)
  • Einrichtung und Betrieb einer auf den Kunden individualisierten Whistleblower-Hotline (Anonym), bei der Hinweisgeber, ohne dass er seinen Namen oder Daten preisgeben muss, anonym Eingaben machen kann
  • Einrichtung und Betrieb einer auf den Kunden individualisierten Beschwerde-Hotline (offene Kommunikation) bei der der Beschwerdeführer, unter Angabe seines Namens und seiner Kontaktdaten Eingaben machen kann. Hier kann ein Austausch über die eingereichte Beschwerde stattfinden, insbesondere Nachfragen und Mitteilungen sind möglich.
  • Sammlung und Weitergabe der Eingaben an den Auftraggeber
  • Erteilung eines Testates über die/den ordnungsgemäße(n) Einrichtung/Betrieb einer Whistleblower- und Beschwerde-Hotline. Das Testat wird zweifach in fälschungssicherer Papierform (Sicherheitspapier und Sicherheitssiegel) zur Verfügung gestellt
  • Besprechung von Lösungsoptionen mit dem AG
  • Gegen Kostenerstattung lt. Abrechnung gemäß der Kostentabelle:
  • Vorschläge für Antwortverhalten und Antworten
  •  Maßnahmen zur Beseitigung von Beschwerden und Beanstandungen
  •  Duplikate des Testates in fälschungssicherer Papierform
  •  Durchführung von Schulungen und Seminaren

 

 

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